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„völlige Emancipation der Juden“: Die Denkschrift eines jüdischen Bankiers 1833

Der jüdische Bankier M. L. Scheuer aus Düsseldorf forderte am 29.11.1833 in seiner Denkschrift an den vierten rheinischen Provinziallandtag die völlige Emancipation der Juden1 in der preußischen Rheinprovinz. Doch was bedeutete dies zu jener Zeit und warum musste er überhaupt erst darum bitten?

Scheuers These: Vorurteile und Ausgrenzung bedingen einander

Die Antwort auf letztere Frage ist schnell gefunden: Er war – wie viele andere, denen der Dienst am und im Staat versagt blieb – als Jude geboren. Zu jener Zeit bedeutete dies ein hohes Maß an Ausgrenzung, wie auch Scheuer in seiner Denkschrift darlegte. Der Bankier argumentierte, dass eben jene Ausgrenzungen die Grundlage ihrer eigenen Rechtfertigung seien. Ein Beispiel war der Vorwurf, jüdische Menschen seien nicht integrationswillig und gleichsam einen Staat im Staate bildeten.2 Er erklärte, zu diesen Wahrnehmungen komme es, weil sie unter anderem nur in den abgelegensten Winkeln der Städte3 geduldet seien und eine eheliche Verbindung mit [ihren] Kindern als ein Greuel betrachtet4 werde.

gleichsam einen Staat im Staate […] in den abgelegensten Winkeln der Städte5

Integration funktioniere nicht, indem man Menschen an einem Ort konzentriere oder ausgrenze, so der Düsseldorfer Bankier. Zudem gab er zu bedenken, Beschränkungen in der Berufswahl würden unweigerlich dazu führen, dass der Mensch andere Möglichkeiten sucht, Geld zu verdienen und sei es in den elendesten Erwerbszweigen6.

Die rechtliche Situation für die jüdische Bevölkerung im 19. Jahrhundert im Rheinland

Die Gesamtheit der Diskriminierungen verdeutlicht, wie erschwert das Leben als jüdischer Mensch im 19. Jahrhundert war. Erst recht in Gebieten, die kurze Zeit zuvor – bis 1813 – von Frankreich besetzt und rechtlich reformiert worden waren. So kamen beispielsweise die sogenannten „bergischen Juden”, zu denen der Düsseldorfer zählte, während der Besatzung bereits in den Genuss des vollen Staats- und Bürgerrechts. Formal blieben diese Rechte nach 1815 weiterhin gültig. Jedoch wurden sie de facto bereits ein Jahr später eingeschränkt, indem jüdische Menschen von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wurden. Von einer völligen Gleichstellung der jüdischen mit der restlichen Bevölkerung kann somit nicht gesprochen werden. Zumal in den ehemals französischen Gebieten am Rhein für jüdische Menschen völlig verschiedene Rechtszustände galten: So waren sie im ehemaligen Großherzogtum Berg, wie oben bereits angemerkt, rechtlich der restlichen Bevölkerung gleichgestellt. Im Linksrheinischen hingegen wurde diese Gleichstellung bereits 1808 von Napoleon per Dekret eingeschränkt.7 Zum Vergleich galten im Herzogtum Nassau noch Regelungen aus dem Heiligen Römischen Reich, die eine Gleichstellung überhaupt nicht vorsahen.

Was wurde aus Scheuers Forderung?

Was wollte der Düsseldorfer Bankier also erreichen? Was bedeutete für ihn die völlige Emancipation der Juden8? Er bat um eine rechtliche Verbesserung der Lage für die jüdische Bevölkerung, eine einheitliche Gesetzgebung für die gesamte Rheinprovinz und wies daraufhin, daß die religiöse Meinung mit dem bürgerlichen Rechte nichts zu thun hat9. Dieser moderne Gedanke ist einer der zentralen Punkte in Scheuers Überlegungen. Obwohl der vierte Provinziallandtag seiner Bitte nicht entsprach, konnte sich dieser Gedanke letztendlich durchsetzen.

die religiöse Meinung [hat] mit dem bürgerlichen Rechte nichts zu thun10

Eineinhalb Jahrzehnte später wurde der siebte rheinische Provinziallandtag in jener Sache beim preußischen König vorstellig. Wie aus dem Schreiben an den Monarchen hervorgeht, sah sich der Landtag durch die Öffentlichkeit dazu gezwungen. Diese Haltung ergibt sich unter anderem aus dem Grundton der Note und entschuldigenden Formulierungen wie als hier Beweggründe des eigenen Vortheils fern liegen11. Die Versammlung bat den König um die rechtliche und bürgerliche Gleichstellung der Juden12. Dies entsprach durchaus dem Zeitgeist, denn nur kurze Zeit später – 1848 – vollzog die erste deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Reichsverfassung die Emanzipation der jüdischen Bevölkerung in Abschnitt VI, Artikel V §§ 144–146: Hier wurden Religionsfreiheit als Grundrecht für Deutsche und Bürger- sowie Staatsbürgerrechte als religionsunabhängig verankert. Zwar wurden diese Grundrechte bereits 1851 nach Wiederherstellung des Deutschen Bundes wieder abgeschafft, doch sollte die endgültige Emanzipation der jüdischen Bevölkerung nicht mehr sehr lange auf sich warten lassen. 1869 wurde durch den preußischen König und späteren Kaiser Wilhelm I. ein Gesetz erlassen, das die rechtliche Gleichstellung jüdischer Menschen auf dem Gebiet des Norddeutschen Bundes ausrief. Diese Regelung wurde nur zwei Jahre später eines der Reichsgesetze im Deutschen Reich.

die rechtliche und bürgerliche Gleichstellung der Juden13

Ob der Bankier Scheuer persönlich noch in den Genuss dieser Rechte kam, ist auf Grund der fehlenden Daten zu seiner Person nicht überliefert. Mit seiner Denkschrift tat er zweifelsohne etwas Gutes für jüdische Menschen: Selbst der damalige Provinziallandtag bescheinigte dem Bankier in seiner Antwort, dass berücksichtigungswerthe Gründe dasselbe [die Emanzipation der jüdischen Bevölkerung] unterstützen14.

M. L. Scheuer konnte in seiner Denkschrift viele der Vorurteile widerlegen oder zumindest die Ursache für diese Vorurteile benennen. Auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen regt sie zum Nachdenken an:

[denn] es dürfte nicht schwer sein, zu beweisen, daß alle Thatsachen, welche man zur Rechtfertigung der Einschränkungen anführt, grade die dringendste Mahnung für die Aufhebung derselben enthalten.15

Quellen

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland:

  • ALVR, Bestand Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz, Nr. 373: Die Verhältnisse der Juden 1826–1845, Nr. 373.

Literatur

  • Droysen, Johann Gustav, Die Verhandlungen des Verfassungs-Ausschusses der deutschen Nationalversammlung, Leipzig 1849.
  • Fleermann, Bastian, Marginalisierung und Emanzipation, Neustadt an der Aisch 2007.
  • Hein, Dieter, Die Revolution von 1848/49, München 2015.
  • Herzig, Arno, 1815–1933: Emanzipation und Akkulturation, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.), Informationen zur politischen Bildung (307), Bonn 2010, S. 36–50.
  • Kastner, Dieter, Der Rheinische Provinziallandtag und die Emanzipation der Juden im Rheinland 1825–1845. Eine Dokumentation Teil 1, Köln 1989.
  • Kastner, Dieter, Der Rheinische Provinziallandtag und die Emanzipation der Juden im Rheinland 1825–1845. Eine Dokumentation Teil 2, Köln 1989.
  • Nabrings, Arie: Das rheinische Judentum unter preußischer Herrschaft im 19. und 20. Jahrhundert, in: Rehm, Gerhard (Hg.), Geschichte der Juden im Kreis Viersen, Viersen 1991, S. 51–80.
  • Ottow, Aloysius Mutius, Die Grundrechte des deutschen Volkes, nebst den Entwürfen zu dem Gesetze und Hinweisungen auf andere Verfassungen, Frankfurt am Main 1849.

  1. Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, ALVR 373, Bl. 86r.[]
  2. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 1, S. 195, Nr. 47.[]
  3. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 1, S. 195, Nr. 47.[]
  4. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 1, S. 195, Nr. 47.[]
  5. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 1, S. 195, Nr. 47.[]
  6. Kastner 1989, Bd. 1, S. 195.[]
  7. Im sogenannten „schändlichen Dekret“ oder auch „Wucherdekret“ hatte Napoleon die Freizügigkeit und freie Erwerbstätigkeit für Juden beseitigt.((s. Kastner 1989, Bd. 1, S. 15.[]
  8. Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, ALVR 373, Bl. 86r.[]
  9. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 1, S. 195, Nr. 47.[]
  10. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 1, S. 195, Nr. 47.[]
  11. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 2, S. 679, Nr. 246.[]
  12. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 2, S. 679, Nr. 246.[]
  13. Zitiert nach: Kastner 1989, Bd. 2, S. 679, Nr. 246.[]
  14. Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, ALVR 373, Bl. 103.[]
  15. Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, ALVR 373, Bl. 90v.[]

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Richard Irmler, Jana F. Schulz (1. Mai 2026). „völlige Emancipation der Juden“: Die Denkschrift eines jüdischen Bankiers 1833. Archive Rhein-Erft-Rur. Abgerufen am 16. Mai 2026 von https://archiverer.hypotheses.org/1793


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